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Erklärung zur Barrierefreiheit

Geltende Anforderungen

Wir sind bestrebt, unsere digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und die geltenden Standards zur Barrierefreiehti einzuhalten.

Unser Ziel ist es, unsere Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bereitzustellen.

Diese Barrierefreiheitserklärung gilt die Website https://www.new-automation.de und wurdem am 27. Juni 2025 aktualisiert.

Beschreibung unserer Dienstleistung

Als gemeinnütziger Verein fördert der New Automation e.V. die Zusammenarbeit zwischen Ausbildung und Industrie im Bereich Automatisierungstechnik und IT. Mit Hilfe unserer Mitglieder und Bildungspartner möchten wir den Technikunterricht für Schüler*innen und Studierende fördern und auf ein neues Level bringen. 

Konformitätsstatus

Konformitätslevel der Website: WCAG 2.0 A

Status der Inhaltskonformität

Teilweise konform: Einige Bereiche der Website entsprechen noch nicht vollständig den Barrierefreiheitsstandards.

Bewertungsmethode

Wir haben die Bewertung der Website mit Hilfe der folgenden Methode vorgenommen:

  • Selbsteinschätzung: Die Bewertung wurde intern vom Anbieter selbst durchgeführt.

Kontakt für Rückmeldungen zur Barrierefreiheit

Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit auffallen. Wir bemühen uns, bestehende Barrieren schnellstmöglich abzubauen. Sie erreichen unsere Ansprechperson für Barrierefreiheit unter folgenden Kontaktdaten:

Geschäftsstelle New Automation e.V.
Jörg Wehrmann
Krefelder Straße 32 / Haus B-West
70376 Stuttgart

Telefon (0711) 4798-8022
geschaeftsstelle@new-automation.de 

Marktüberwachungsbehörde

Für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben sich die Bundesländer auf die Einrichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde verständigt. Grundlage dafür ist ein Staatsvertrag, der die Gründung einer zentralen Stelle mit Sitz in Sachsen-Anhalt vorsieht. Die Behörde – voraussichtlich „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen" – soll künftig die Überwachung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen übernehmen. Damit sie ihre Arbeit aufnehmen kann, muss der Staatsvertrag noch durch die Länder ratifiziert werden. Sobald die Ratifizierung abgeschlossen ist, werden die Angaben zur Marktüberwachungsbehörde automatisch in die Barrierefreiheitserklärung übernommen.

Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit

Einige Bereiche unserer Website sind noch nicht vollständig barrierefrei. Bitte weisen Sie uns gerne auf Fehler und Probleme hin, damit wir diese schnellstmöglich beseitigen können.

  • Tastaturbedienung
    Wir arbeiten daran, unsere Website so zu gestalten, dass sie vollständig über die Tastatur gesteuert werden kann. Aktuell ist dies nur teilweise möglich.
  • Screenreader-Kompatibilität
    Wir sind bemüht auf unserer Website eine korrekte Überschriftenstruktur zu verwenden, sowie aussagekräftige ALT-Texte, damit Screenreader sie interpretrieren können. An einigen Stellen sind hier noch Anpassungen erforderlich.
  • Kontraste
    Texte und Grafiken sollen genügend Kontrast zum Hintergrund aufweisen, um die Lesbarkeit für Menschen mit Sehbehinderungen zu verbessern. Wir haben hierzu einen speziellen Modus “Hoher Kontrast” implementiert, den Nutzer per Mausklick auswählen können. Zudem werden wir mit dem Modus prefers-contrast: more die Systemeinstellungen unserer Nutzer*innen berücksichtigen.
  • Formulare
    Unsere Formulare müssen noch optimiert werden, damit auch diese barrierefrei genutzt werden können.
  • Videos
    Videos auf der Website bieten Untertitel und Audiodeskriptionen, sodass sie auch für Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen zugänglich sind.
  • Alt-Texte
    Auf der Website sind für alle Bilder aussagekräftige Alt-Texte vorhanden, die vom Screenreader korrekt interpretiert werden, sodass Nutzer mit Sehbehinderungen die Informationen vollständig wahrnehmen können.
  • Buttons
    Alle Buttons werden eindeutig beschriftet, sodass sie für Screenreader-Nutzer klar erkennbar sind und die Barrierefreiheit der Website gewährleistet wird.
  • Links
    Alle Links werden eindeutig beschriftet, was die Navigation erleichtert und die Nutzerfreundlichkeit für Menschen mit Behinderungen verbessert.
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